Intensivstation

Aus Schäfer SAC
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Anwendung der Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist ein rechtswirksames Papier, in dem der Patient auf der Grundlage des Selbstbestimmungsrechts (Grundrecht) seinen Willen bekunden kann. Dies geschieht für den Fall, dass er seinen Willen selbst nicht mehr mitteilen kann.

Die bekannteste Form ist die Situation am Lebensende. Sie wird hier beschrieben.

Der Bevollmächtigte hat hierbei nicht über Leben und Tod zu entscheiden,
sondern den Ärzten den Willen des Patienten mitzuteilen.
Beschreibung Darstellung
Wenn die Erkrankung kleiner ist als die Möglichkeiten der Medizin, kann dem Patienten erfolgreich geholfen werden. Tod 1.jpg
Wenn die Erkrankung größer ist als die Möglichkeiten der Medizin, kann dem Patienten nicht geholfen werden. Tod 2.jpg
Wenn die Erkrankung und die Komplikation(en) in ihrer Summe größer sind als die Möglichkeiten der Medizin, kann dem Patienten nicht geholfen werden. Tod 3.jpg
Wenn die Erkrankung oder Verletzung größer ist als die Möglichkeiten der Medizin, kann dem Patienten nicht geholfen werden. SterbIntensiv3.jpg
Wenn der faktische Beginn des Sterbeprozesses vom Klinikpersonal und/oder den Angehörigen ignoriert wird, stirbt der Patient verzögert zum Zeitpunkt "C".

Wenn der faktische Beginn des Sterbeprozesses vom Klinikpersonal sofort erkannt und in Absprache mit den Angehörigen die Therapie beendet wird, stirbt der Patient zum Zeitpunkt "A".
Wenn der faktische Beginn des Sterbeprozesses vom Klinikpersonal verzögert erkannt und in Absprache mit den Angehörigen die Therapie beendet wird, stirbt der Patient zum Zeitpunkt "B".

SterbIntensiv1.jpg
Wenn bei der Beendigung der Therapie alle lebenserhaltenden Maßnahmen aktiv beendet werden, verstirbt der Patient zum Zeitpunkt "A".

Wenn bei der Beendigung der Therapie nicht alle lebenserhaltenden Maßnahmen aktiv beendet werden, verstirbt der Patient zum Zeitpunkt "B". Gleiches gilt, wenn die lebenserhaltenden Maßnahmen nur teilweise ausgeschaltet werden.

SterbIntensiv5.jpg
Intensivstation

Bei der Beendigung der Therapie sollte so verfahren werden, wie bei einem erfolglosen Reamimationsversuch: In beiden Situationen muss man erkennen und anerkennen, dass jegliche Weiterbehandlung sinnlos und nutzlos ist.

Mit der teilweisen Rücknahme der Therapiemaßnahmen wird der natürliche Sterbeprozess verzögert.
Mit der aktiven Beendigung aller Therapiemaßnahmen wird ein weitestgehend natürlicher Sterbeprozess ermöglicht.

Reanimationsversuch

Wird bei einem Reanimationsversuch erkannt, dass kein selbständiger Herzschlag erzielt werden kann, werden alle Maßnahmen unverzüglich beendet.