Sternenkinder: Unterschied zwischen den Versionen

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Eltern von sogenannten Sternenkindern können seit dem 15. Mai 2013 die Geburt ihres Kindes beim Standesamt anzeigen und ihrem Kind damit offiziell eine Existenz geben.
Eltern von sogenannten Sternenkindern können seit dem 15. Mai 2013 die Geburt ihres Kindes beim Standesamt anzeigen und ihrem Kind damit offiziell eine Existenz geben.
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/sternenkinder-75368

Aktuelle Version vom 25. April 2021, 06:48 Uhr

Sternenkinder

Mit der gesetzlichen Neuregelung im Umgang mit "Sternenkindern" haben Eltern die Möglichkeit, die Geburt beim Standesamt dauerhaft dokumentieren zu lassen und ihrem Kind damit offiziell eine Existenz zu geben.

Eltern von sogenannten Sternenkindern können seit dem 15. Mai 2013 die Geburt ihres Kindes beim Standesamt anzeigen und ihrem Kind damit offiziell eine Existenz geben. https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/sternenkinder-75368