Sternenkinder: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Klaus (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Sternenkinder Mit der gesetzlichen Neuregelung im Umgang mit "Sternenkindern" haben Eltern die Möglichkeit, die Geburt beim Standesamt dauerhaft dokumentiere…“) |
Klaus (Diskussion | Beiträge) KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 4: | Zeile 4: | ||
Eltern von sogenannten Sternenkindern können seit dem 15. Mai 2013 die Geburt ihres Kindes beim Standesamt anzeigen und ihrem Kind damit offiziell eine Existenz geben. | Eltern von sogenannten Sternenkindern können seit dem 15. Mai 2013 die Geburt ihres Kindes beim Standesamt anzeigen und ihrem Kind damit offiziell eine Existenz geben. | ||
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/sternenkinder-75368 | |||
Aktuelle Version vom 25. April 2021, 06:48 Uhr
Sternenkinder
Mit der gesetzlichen Neuregelung im Umgang mit "Sternenkindern" haben Eltern die Möglichkeit, die Geburt beim Standesamt dauerhaft dokumentieren zu lassen und ihrem Kind damit offiziell eine Existenz zu geben.
Eltern von sogenannten Sternenkindern können seit dem 15. Mai 2013 die Geburt ihres Kindes beim Standesamt anzeigen und ihrem Kind damit offiziell eine Existenz geben. https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/sternenkinder-75368