Justizirrtum

Aus Schäfer SAC
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Hier einige Beispiele von Verurteilungen von Männern, denen vorgeworfen wurden, eine Frau bzw. ein Mädchen vergewaltigt zu haben:

  • Bernhard M. war infolge einer Hirnhautentzündung im Säuglingsalter zu einer stabilen Erektion und damit zum Geschlechtsverkehr unfähig. Dennoch wurde er 1994 von der damals 18-jährige Schülerin Amelie (Name von Journalisten und Buchautoren geändert) wegen Vergewaltigung angeklagt und vom Landgericht Osnabrück, wie schon zuvor der Vater von Amelie, zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Die Gerichtsreporterin Sabine Rückert konstatierte einen zweifachen Justizirrtum. In der Folge wurden in beiden Fällen Wiederaufnahmen beantragt. Bernhard M. wurde 2005 nach einem Verfahren "gegen die offene Empörung der niedersächsischen Richterschaft und gegen den erbitterten Widerstand der Staatsanwaltschaft Oldenburg" wegen erwiesener Unschuld freigesprochen.[1]
  • 2001 wurde Horst Arnold von seiner Arbeitskollegin Heidi K. der Vergewaltigung bezichtigt, die er am 28.08.2001 in einem Vorbereitungsraum für Biologie in einer Pause begangen haben sollte. Arnold bestritt den Tatvorwurf. Er wurde in Untersuchungshaft genommen und am 24.06.2002 von der 12. Strafkammer des Landgerichts Darmstadt zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt. Eine Revision gegen das Urteil wies der Bundesgerichtshof am 13.12.2002 als „offensichtlich unbegründet“ zurück. Arnold musste die gesamte Haftstrafe verbüßen, da er die ihm zur Last gelegte Tat weiterhin bestritt und sich weigerte, sich in einer Therapiegruppe für Sexualstraftäter damit auseinanderzusetzen. Erst nach seiner Haftentlassung fiel der Frauenbeauftragten der Schule, Anja Keinath (die zuvor Heidi K. im Prozess unterstützend zur Seite gestanden hatte), auf, dass sich das vermeintliche Opfer mehr und mehr in Widersprüche und Lügen verstrickte, die nicht nur den Fall Horst Arnold betrafen. Mit diesen Erkenntnissen erwirkte Lierow 2008 ein Wiederaufnahmeverfahren am Landgericht Kassel,[9] das am 5. Juli 2011 mit einem Freispruch für Horst Arnold wegen erwiesener Unschuld endete. Auch die Staatsanwaltschaft hatte auf Freispruch plädiert. Dennoch wurde Arnold keine angemessene Haftentschädigung gezahlt. Eine Wiedereingliederung in seinen Beruf als Lehrer wurde ihm verwehrt. Am 29.06.2012 fand man Arnold unweit seiner Wohnung auf offener Straße tot aufgefunden. Er erlag einem Herzinfarkt. Am selben Tag beschloss die Staatsanwaltschaft Darmstadt, Anklage gegen Heidi K. wegen Freiheitsberaubung zu erheben.[2]


Kurze Übersicht:

  • Wolfgang J. wurde vom Landgericht Koblenz zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, weil er 1985 eine Schülerin vergewaltigt und ermordet haben soll. Er saß dafür 29 Monate in Untersuchungshaft. Eine DNA-Analyse, um die er selbst kämpfen musste, brachte dann die Wahrheit ans Licht. Die Zeugenaussagen, die ihn in Haft brachten, stellten sich als falsch heraus. Diese waren ein Racheakt der Familie seiner Lebensgefährtin, nachdem Wolfgang J. deren Onkel wegen jahrelangen sexuellen Missbrauchs seiner Partnerin angezeigt hatte. J. wurde 1988 freigesprochen.[3]
  • Richard Simmons wurde 1986 mit dem Tatvorwurf Vergewaltigung und Mord vom Landgericht Bielefeld zu 15 Jahre Haft verurteilt. Er verbüßte davon 8,5 Jahre. Eine nachträgliche DNA-Analyse ergab, dass er nicht der Täter gewesen sein konnte. Simmons wurde 1994 in einem Wiederaufnahmeverfahren wegen erwiesener Unschuld nachträglich freigesprochen.[3]
  • 1993 wurde Anton Windhager vom Landgericht Weiden wegen Vergewaltigung verurteilt. Anton Windhager saß infolge einer Falschaussage eines 13-jährigen Mädchens drei Jahre und vier Monate unschuldig im Gefängnis. Ein Wiederaufnahmeantrag scheiterte 1994. Windhagers Anwalt warf den Ermittlern und dem Gericht eklatante Fehler vor. So war dem Mädchen bereits vor der Gegenüberstellung ein Foto von Windhager gezeigt worden. Überdies hätte die mit einem Glaubwürdigkeitsgutachten beauftragte Gutachterin besser befragt werden müssen, zumal diese später einräumte, dass das Mädchen den Täter verwechselt haben könnte. 1999 erfuhr Windhager, dass das inzwischen erwachsene Mädchen seine frühere Aussage widerrufen hatte. Nicht Windhager (genannt Toni) habe sie vergewaltigt, sondern der damalige Freund ihrer Mutter. Weil er ihr mit Gewalt gedroht habe, falls sie die Wahrheit sagen sollte, erfand sie den „Toni aus dem Nachbarort“. Ende 2000 wurde Windhager nachträglich freigesprochen.
  • 1995 wurde Adolf S. vom Landgericht Osnabrück wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung seiner Tochter zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt. 1996 wurde auch der Onkel der Tochter, Bernhard M., wegen des gleichen Vorwurfs zu einer Freiheitsstrafe von 4,5 Jahren verurteilt. Es gab keine Geständnisse, Zeugenaussagen von Dritten oder andere Beweise – nur die Beschuldigungen eines 18-jährigen Mädchens, das sich später als psychisch krank herausstellte. Überdies wurde ein Gutachten vom Gericht ignoriert, ebenso wie gewichtige Indizien, z. B. ein noch intaktes Hymen der 18-Jährigen. Nach vollständiger Verbüßung der Haftstrafen konnte die Gerichtsreporterin Sabine Rückert ein Wiederaufnahmeverfahren erwirken. Dieses endete mit Freisprüchen für beide.
  • 1996 wurde Dieter Gill vom Landgericht Kempten wegen Vergewaltigung seiner 10-jährigen Tochter zu der Haftstrafe verurteilt worden. Er saß infolge einer Falschaussage seiner Tochter 7 Jahre im Gefängnis. Die Tochter hatte nach vollständiger Verbüßung seiner Haft gestanden, dass sie seinerzeit mit ihren Tatvorwürfen gelogen hatte. 2013 wurde Gill in einem Wiederaufnahmeverfahren nachträglich freigesprochen.
  • 2002 wurde Horst Arnold wegen Vergewaltigung einer Arbeitskollegin vom Landgericht Darmstadt zu 5 Jahren Haft verurteilt. Grundlage der Verurteilung war die Aussage des angeblichen Opfers Heidi K., die sich später als frei erfunden herausstellte. Nachdem Heidi K. später vielfach durch abwegige Erzählungen aufgefallen war, kam es 2011 in einem Wiederaufnahmeverfahren zum Freispruch. Arnold hatte zu diesem Zeitpunkt die Haftstrafe bereits vollständig verbüßt. Wenige Monate nach dem Freispruch starb Arnold an einem Herzinfarkt. Heidi K. wurde 2013 wegen Freiheitsberaubung zu einer Haftstrafe von 5,5 Jahren verurteilt.
  • 2004 wurde Ralf Witte vom Landgericht Hannover zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt, aufgrund von Aussagen der 15-jährigen Jennifer, wonach er sie gemeinsam mit ihrem Vater vergewaltigt haben soll. Aufgrund etlicher Unstimmigkeiten und nachdem das vermeintliche Opfer, das am Borderline-Syndrom leiden soll, später weitere unglaubhafte Geschichten zu Protokoll gegeben hatte, kam es zu einem Wiederaufnahmeverfahren. Dieses endete mit einem Freispruch, nachdem die Staatsanwaltschaft ihre neuen Erkenntnisse bezüglich Jennifer zunächst jahrelang für sich behalten und Witte bereits 5 Jahre seiner Haft verbüßt hatte.
  • 2004 wurde Herbert Becker vom Landgericht Halle wegen Vergewaltigung seiner Tochter zu der Haftstrafe verurteilt worden. Er saß infolge einer Falschaussage seiner Tochter 7,5 Jahre im Gefängnis. Das Gericht vertraute auf die eigene Fachkompetenz sowie die Angaben der Ärzte und verzichtete auf eine aussagepsychologische Begutachtung der Tochter. Erst als die Tochter in den folgenden Jahren weitere Männer der Vergewaltigung beschuldigte und die Anschuldigungen immer abstruser wurden, ließ die Staatsanwaltschaft sie begutachten. Der beauftragte Psychologe diagnostizierte bei der Tochter 2009 eine Persönlichkeitsstörung. Erst jedoch als Johann Schwenn auf den Fall aufmerksam wurde und die Wiederaufnahme des Verfahrens durchsetzte, wurde Becker 2012 nachträglich freigesprochen.
  • 2004 wurde Thilo H. mit dem Tatvorwurf Vergewaltigung vom Landgericht Frankfurt (Oder) zu einer Haftstrafe verurteilt. Er verbüßte 3 Jahre. 2008 wurde er in einem Wiederaufnahmeverfahren vom Landgericht Potsdam freigesprochen, nachdem das angebliche Opfer zugegeben hatte, die Geschichte und den Tatvorwurf frei erfunden zu haben.
  • Klaus Dieter Overbeck wurde mit dem Tatvorwurf Vergewaltigung vom Landgericht Göttingen zu 3,5 Jahren Haft verurteilt. Dieses Urteil wurde in der Revision aufgehoben und es erfolgte schließlich der Freispruch.
  • 2007 wurde Peter Böttcher mit dem Tatvorwurf Vergewaltigung vom Gericht in Halle (Saale) zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.







Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. Sabine Rückert: Freispruch dank Zeit-Recherche. In: Die Zeit. 1. April 2009. https://www.zeit.de/online/2005/51/Freispruch Zugriff am 06.06.2020.
  2. https://de.wikipedia.org/wiki/Justizirrtum_um_Horst_Arnold Zugriff am 12.05.2021.
  3. 3,0 3,1 https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Justizirrt%C3%BCmern_in_der_deutschen_Rechtsprechung Zugriff am 12.05.2021.